BSW legt Beweise für Fehler vor!
Das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) verweist in seinem Kampf um die Neuauszählung der Bundestagswahl auf neue Belege für mutmaßliche Fehler. Es geht dabei um die Äußerungen von acht wahlberechtigten Personen. Alle von ihnen versichern, dass sie das BSW in Wahllokalen gewählt hätten, in denen nach der Auszählung jeweils null Stimmen für die Partei verzeichnet wurden. Zur selben Zeit hat die kleine Partei Bündnis Deutschland (BD) genau dort „extremst überdurchschnittliche Ergebnisse“ erzielt. Das ist der Wortlaut in der Wahlprüfungsbeschwerde, die das BSW am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Dem „Stern“ liegt der 177 Seiten umfassende Schriftsatz vor, in dem unter anderem die Parteigründerin Sahra Wagenknecht als Klägerin genannt wird. Im Anhang sind die acht eidesstattlichen Versicherungen der Wählerinnen und Wähler enthalten. Die Klageschrift, verfasst von den BSW-Vertretern Christoph Degenhart (Staatsrechtler) und Uwe Lipinski (Rechtsanwalt), enthält den Versuch ...















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