RBB vs. Schlesinger: Prozess begonnen!
Im Konflikt zwischen dem RBB und der früheren Intendantin Patricia Schlesinger (63) um Ruhegeld und Schadensersatzansprüche zeichnet sich eine Lösung ab: Schlesinger ist bereit, auf einen Teil ihres Ruhegelds zu verzichten. Das wurde während der Verhandlung am Mittwoch vor dem Landgericht Berlin bekannt. Damit würde Schlesinger auf 306.460 Euro verzichten. Der RBB ist bereit zu Vergleichsgesprächen, wollte aber heute keiner konkreten Einigung zustimmen. Der Verwaltungsrat des Senders müsse sich zunächst besprechen. Im Sommer 2022 stürzte der ARD-Sender RBB in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung an der Spitze. Schlesinger trat als ARD-Vorsitzende zurück und wurde als RBB-Intendantin fristlos entlassen. Schlesinger hat die Vorwürfe zurückgewiesen.
Die Ex-Senderchefin klagte gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg und verlangt nach Gerichtsangaben die Zahlung eines monatlichen Ruhegeldes. Um die Prozesskosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben, fordere sie zunächst eine Auszahlung von rund 18.300 Euro für den Monat Januar 2023. Damit soll nach Gerichtsangaben geklärt werden, ob sie auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich einen Anspruch auf die Zahlung vom früheren Arbeitgeber hat.
Der öffentlich-rechtliche Sender reagierte mit einer sogenannten Widerklage. Nach jüngsten Angaben des Gerichts beläuft sich die RBB-Forderung auf rund 1,78 Millionen Euro. Unabhängig von diesem Zivilprozess am Landgericht Berlin ermittelt schon länger die Generalstaatsanwaltschaft Berlin rund um den RBB-Skandal, darunter auch gegen die Ex-Intendantin.- Quelle: Berliner Zeitung, Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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