Polizei Rhein-Erft-Kreis: Erstinformationen zur Silvesternacht
Insgesamt ist die Polizei in diesem Zeitraum zu 23 Ruhestörungen (2024: 15), 15 Sachbeschädigungen (2024: 7) und 12 Körperverletzungsedelikten gerufen worden. Die Anzahl der Einsätze zu Körperverletzungsdelikten steigerte sich um sieben Einsätze im Vergleich zum Vorjahr. Unter anderem wurden in Bergheim gezielt andere Personen mit Böllern beworfen. Auch dieses Jahr wurden wieder Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr während Löscharbeiten gezielt mit Feuerwerkskörpern beworfen. Es entstand dabei weder Personen- noch Sachschaden an den Einsatzfahrzeugen. Die Polizei rückte zudem im gesamten Kreisgebiet wegen mehrerer Brände, Sachbeschädigungen und Streitigkeiten aus und fertigte dazu Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung, Sachbeschädigung durch Feuer, Brandstiftung und Körperverletzungsdelikten. Dabei wurden in Bergheim die Zufahrtswege in zwei Fällen, durch in den Weg gestellte Mülltonnen, blockiert.
Am späten Nachmittag ist ein Balkon in Kerpen durch einen
Feuerwerkskörper in Brand geraten. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte
wurden noch immer Pyrotechnik auf die Hausfassade abgefeuert. Die
Einsatzkräfte der Feuerwehr wurden in ihrer Arbeit behindert, sodass
starke Polizeikräfte hinzugezogen werden mussten, um die Löscharbeiten
zu ermöglichen. Die Wohnung war danach nicht mehr bewohnbar.
In einem anderen Fall wurde eine 18-jährige männliche Person in der
Frechener Innenstadt, am frühen Abend unvermittelt von zwei Personen
angegriffen. Die Täter schlugen auf den jungen Mann ein und sprühten ihm
Pfefferspray ins Gesicht. Danach flüchteten die Täter unerkannt.
Hinweise nehmen die Ermittler des Kriminalkommissariats 22 unter der
Rufnummer 02233 52-0 oder per Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de
entgegen.
Die dargestellten Zahlen können sich noch verändern. Die Auflistungen
stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Polizei
Rhein-Erft-Kreis eingehen können, beziehungsweise dass Delikte im Zuge
der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Eine abschließende
Bewertung ist vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach
weiteren Ermittlungen möglich. (sk) - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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