Grenzkontrollen verlängern...
Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen sind laut EU-Recht eigentlich
nur ein letztes Mittel, das zeitlich begrenzt angewendet werden soll.
Die Mitgliedsstaaten müssen die Kontrollen gegenüber der EU-Kommission
ankündigen und begründen. Zulässig sind sie nur, wenn eine ernsthafte
Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt.
Bei
ihrem Termin an der deutsch-polnischen Grenze macht Nancy Faeser jetzt
aber deutlich, dass sie die Kontrollen mittelfristig weiter verlängern
will – über die bisher geltenden Fristen hinaus. Aktuell sind die
Kontrollen an der bayerisch-österreichischen Grenze bis Mitte November
angeordnet, an der Grenze zu Tschechien bis Mitte Dezember. Faeser will
die Kontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz nun so
lange verlängern, "bis die Reform des europäischen Asylsystems greift."- Text: Dr. Ernst Hoplitschek, Foto: Bundespolizei
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