Assange darf weiter hoffen!
Das juristische Gerangel um die Auslieferung des in Großbritannien
inhaftierten WikiLeaks-Gründers Julian Assange in die USA geht doch noch
in eine neue Runde: Der gebürtige Australier Assange darf Berufung gegen seine drohende
Auslieferung wegen Spionagevorwürfen einlegen. Das entschied der
Londoner High Court.
Eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen an die USA ist damit
zunächst abgewendet - zumindest so lange, bis das Berufungsverfahren in
Großbritannien abgeschlossen ist. Ein Termin dafür steht noch nicht
fest. Assanges Ehefrau Stella sprach von einem Wendepunkt und forderte
die USA auf, das Verfahren umgehend einzustellen. - Text/Foto © Ernst Hoplitschek
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