BVG: Klatsche für die Ampel
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat den umstrittenen Nachtragshaushalt der
Ampel-Regierung von Ende 2021 für nichtig erklärt. Die Richter in
Karlsruhe entschieden, nicht ausgegebene Corona-Hilfsmittel dürfen nicht
in den Klimafonds verschoben werden. Das sei mit dem Grundgesetz
unvereinbar. Damit hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit ihrer Klage
gegen Nachtragshaushalt Erfolg.
Union: Ampel umgeht Schuldenbremse
Die Union wirft der Bundesregierung vor, sie
lade sich auf Vorrat die Taschen voller Geld und umgehe so bewusst die
im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse im Grundgesetz. Das sei nicht
ehrlich, denn ohne das Geld aus dem Sonderfonds müssten für die
Klimaprojekte an anderer Stelle viele Milliarden eingespart werden.
Außerdem sei das Gesetz für den Nachtragshaushalt erst im Februar 2022
verabschiedet worden und damit zu spät. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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