BVG: Klatsche für die Ampel

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat den umstrittenen Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung von Ende 2021 für nichtig erklärt. Die Richter in Karlsruhe entschieden, nicht ausgegebene Corona-Hilfsmittel dürfen nicht in den Klimafonds verschoben werden. Das sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. Damit hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit ihrer Klage gegen Nachtragshaushalt Erfolg.

Union: Ampel umgeht Schuldenbremse

Die Union wirft der Bundesregierung vor, sie lade sich auf Vorrat die Taschen voller Geld und umgehe so bewusst die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse im Grundgesetz. Das sei nicht ehrlich, denn ohne das Geld aus dem Sonderfonds müssten für die Klimaprojekte an anderer Stelle viele Milliarden eingespart werden. Außerdem sei das Gesetz für den Nachtragshaushalt erst im Februar 2022 verabschiedet worden und damit zu spät. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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