NRW-Gerichte: Mehr Verurteilungen

136 940 Personen sind im Jahr 2022 von den Gerichten in Nordrhein-Westfalen rechtskräftig verurteilt worden. Das waren 0,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 136 595). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, erfolgten die meisten der Verurteilungen aufgrund von sogenannten anderen Vermögens- und Eigentums- oder Urkundendelikten (33 945) und wegen Straftaten im Straßenverkehr (33 194). Während die Zahl der Verurteilungen in der erstgenannten Deliktsgruppe um 3,8 Prozent niedriger ausfiel als ein Jahr zuvor (damals: 35 282), war bei den Straftaten im Straßenverkehr ein Zuwachs von 5,8 Prozent gegenüber 2021 (damals: 31 365) zu verzeichnen.

In der Hauptdeliktsgruppe andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, Urkundendelikte gab es mit 14 554 die meisten Verurteilungen wegen Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB). Weitere 7 215 Personen wurden aufgrund des Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB) verurteilt; Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB) führte in 4 689 Fällen zu einer Strafe. Während die Verurteilungen wegen Betrugs (−2,4 Prozent) und des Erschleichens von Leistungen (−22,3 Prozent) im Vergleich zu 2021 zurückgingen, gab es beim Straftatbestand Urkundenfälschung einen Anstieg um 33,2 Prozent. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplits
chek

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