Strafbare Handlungen!

Wahlplakate zu beschmieren, zu zerstören oder zu stehlen ist kein Kavaliersdelikt. Wahlplakate sind Eigentum der jeweiligen Partei. Wer sie beschädigt, macht sich daher der Sachbeschädigung strafbar. Geldstrafen, sogar Freiheitsstrafen sind möglich. Bei Diebstahl sind die Strafen sogar noch höher. Zahlen zu Verurteilungen gibt es laut bayerischem Justizministerium allerdings nicht. Überhaupt wird es den Parteien wohl selten gelingen, die Täter auf frischer Tat zu ertappen. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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