Strafbare Handlungen!
Wahlplakate zu beschmieren, zu zerstören oder zu stehlen ist kein
Kavaliersdelikt. Wahlplakate sind Eigentum der jeweiligen Partei. Wer
sie beschädigt, macht sich daher der Sachbeschädigung strafbar.
Geldstrafen, sogar Freiheitsstrafen sind möglich. Bei Diebstahl sind die
Strafen sogar noch höher. Zahlen zu Verurteilungen gibt es laut
bayerischem Justizministerium allerdings nicht. Überhaupt wird es den
Parteien wohl selten gelingen, die Täter auf frischer Tat zu ertappen. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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