"Hambi"-Räumung: Klage erfolglos!
Die Räumung eines Baumhauses im Hambacher Forst im September 2018 war
rechtens. Dies entschied am Freitag das Oberverwaltungsgericht (OVG) für
das Land NRW und korrigierte damit eine Entscheidung der Vorinstanz.
Die gerichtliche Prüfung erstrecke sich nur auf das vom Kläger genutzte
Baumhaus – nicht auf alle Maßnahmen zur Räumung des Hambacher Forsts. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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