Wirkungstreffer gegen Geld-Raffkes von CDU und SPD

Das Bundesverfassungsgericht hat die 2018 beschlossene Anhebung der Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt. Damals hatte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD entschieden, dass alle Parteien vom Staat mehr Geld bekommen sollen. Die Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung wurde um 25 Millionen Euro aufgestockt. Begründet wurde dies mit gestiegenen Kosten im Zuge der Digitalisierung - etwa für mehr Personal, das sich um die Sozialen Medien kümmert. Damit gab das Verfassungsgericht den Fraktionen von Grünen, FDP und Linken recht, die gegen die Aufstockung geklagt hatten. Die AfD-Fraktion hatte eine eigene Klage eingereicht. Ihr Vorwurf: Das damalige Gesetzgebungsverfahren sei zu schnell durchgezogen worden. Zu dieser Klage wird das Verfassungsgericht heute Nachmittag sein Urteil verkünden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

Kommentare

Beliebte Posts