Wirkungstreffer gegen Geld-Raffkes von CDU und SPD
Das Bundesverfassungsgericht hat die 2018 beschlossene Anhebung der
Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung für verfassungswidrig
erklärt. Damals hatte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD
entschieden, dass alle Parteien vom Staat mehr Geld bekommen sollen. Die
Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung wurde um 25 Millionen
Euro aufgestockt. Begründet wurde dies mit gestiegenen Kosten im Zuge
der Digitalisierung - etwa für mehr Personal, das sich um die Sozialen
Medien kümmert. Damit gab das Verfassungsgericht den Fraktionen von Grünen, FDP und
Linken recht, die gegen die Aufstockung geklagt hatten. Die AfD-Fraktion
hatte eine eigene Klage eingereicht. Ihr Vorwurf: Das damalige
Gesetzgebungsverfahren sei zu schnell durchgezogen worden. Zu dieser
Klage wird das Verfassungsgericht heute Nachmittag sein Urteil
verkünden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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