Gericht: Ministerium muss Dokumente zu Maskendeals rausgeben

Das Bundesgesundheitsministerium soll laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Freitag (20.01.23) Unterlagen über die Beschaffung von FFP2-Masken im Zuge der Corona-Pandemie herausgeben. Darunter auch die Korrespondenz zwischen dem damaligen Gesundheitsminister Spahn und einer Unternehmerin. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Ministerium war während der Corona-Pandemie unter Spahn in die Kritik geraten, weil es laut Vorwürfen massenhaft überteuerte Masken beschafft haben soll. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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