Gericht: Ministerium muss Dokumente zu Maskendeals rausgeben
Das
Bundesgesundheitsministerium soll laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Freitag (20.01.23) Unterlagen über die
Beschaffung von FFP2-Masken im Zuge der Corona-Pandemie herausgeben.
Darunter auch die Korrespondenz zwischen dem damaligen
Gesundheitsminister Spahn und einer Unternehmerin. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Ministerium
war während der Corona-Pandemie unter Spahn in die Kritik geraten, weil
es laut Vorwürfen massenhaft überteuerte Masken beschafft haben soll. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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