Bundespolizei: Top vorbereitet mit dem Flugzeug in den Sommerurlaub
Informieren Sie sich vorab über die derzeitige Situation an den Flughäfen. Nutzen Sie hierzu die Webseiten der Flughafenbetreiber und auch die Social-Media-Kanäle der Bundespolizei. Prüfen Sie vor Ihrem Reiseantritt bitte unbedingt, ob Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) oder andere für die Rückkehr nach Deutschland erforderliche Dokumente noch gültig sind. Kommen Sie rechtzeitig am Flughafen an! Seien Sie rechtzeitig vor Boardingbeginn an der Luftsicherheitskontrolle. Achtung: Boardingzeit ist nicht gleich Abflugzeit. Begeben Sie sich direkt nach dem Check-in dorthin. Bereiten Sie sich bestmöglich auf die Kontrollen vor. Nehmen Sie möglichst nur ein Handgepäck mit in das Flugzeug.
Für die Luftsicherheitskontrolle gilt:
Flüssigkeiten
Weniger ist mehr. Flüssigkeiten, die Sie an Bord nicht dringend benötigen, gehören ins aufgegebene Gepäck. Die Flüssigkeitsbehälter, die im Handgepäck transportiert werden, dürfen maximal 100 Milliliter fassen. Zusätzlich müssen alle Behälter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verstaut sein. Dieser darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter haben. Im Handgepäck dürfen Babynahrung sowie flüssige Medikamente mit entsprechendem Nachweis transportiert werden.
Verbotene Gegenstände
Was niemals ins Handgepäck gehört: Feuerwaffen jeder Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck nichts zu suchen. Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Schraubendreher, lange Nagelfeilen oder Heringe fürs Zelt.
Was gehört in die Gepäckwanne, was kann in der Tasche bleiben?
Der wiederverschließbare Plastikbeutel mit den Flüssigkeitsbehältern ist
separat in die Wanne zu legen.
Auch alle elektronischen Geräte, wie Mobiltelefone, Kameras, Laptops und
Tablets müssen gesondert in eine Gepäckwanne gelegt werden.
Nach dem Röntgen kann es sein, dass eine Nachkontrolle notwendig ist.
Der Gepäckinhalt, insbesondere elektronische Geräte, kann mit einem
Wischtest auf Sprengstoffanhaftungen überprüft werden. Zusätzlich können
Passagiere aufgefordert werden, elektronische Geräte anzuschalten, um
die Funktionsfähigkeit nachzuweisen. - Quelle: Bundespolizei, Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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