Köln: Inzidenz unter 50 ermöglicht weitere Lockerungen
Nachdem auf Stufe 3 (Inzidenz zwischen 100
und 50,1) bereits die Außengastronomie öffnen durfte, wenn negative
Tests und Sitzplatzpflicht vorhanden sind, folgt jetzt auch die Innengastronomie.
Auf Stufe 2 (Inzidenz zwischen 50 und 35,1) dürfen Innenbereiche
dann geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Sitzplatzpflicht
eingehalten werden kann. Geöffnet werden können jetzt auch Kantinen in Betrieben. Weiter: Das Verzehrverbot in einem
festgelegten Umkreis um gastronomische Geschäfte ist schon auf Stufe 3 weggefallen, auf
Stufe 2 ist außerdem die Außengastronomie - z.B. am Rheinufer in der Altstadt - s. Foto - auch ohne negative Tests
erlaubt. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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