Köln: Inzidenz unter 50 ermöglicht weitere Lockerungen

Nachdem auf Stufe 3 (Inzidenz zwischen 100 und 50,1) bereits die Außengastronomie öffnen durfte, wenn negative Tests und Sitzplatzpflicht vorhanden sind,  folgt jetzt  auch die Innengastronomie. Auf Stufe 2 (Inzidenz zwischen 50 und 35,1) dürfen Innenbereiche dann geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Sitzplatzpflicht eingehalten werden kann. Geöffnet werden können jetzt auch Kantinen in Betrieben. Weiter: Das Verzehrverbot in einem festgelegten Umkreis um gastronomische Geschäfte ist schon auf Stufe 3 weggefallen, auf Stufe 2 ist außerdem die Außengastronomie - z.B. am Rheinufer in der Altstadt - s. Foto -    auch ohne negative Tests erlaubt. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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