Assange darf nicht...

...in die USA ausgeliefert werden, so entschied ein Gericht in London. Dem Wikileaks-Gründer hätten in den USA bis zu 175 Jahre Haft gedroht. Die Richterin begründete ihren Entscheid mit dem schlechten psychischen Zustand von Julian Assange und dem Risiko, dass bei einer Isolationshaft in den USA mit einem Suizid  zu rechnen sei. Der Rechtsstreit ist damit aber noch nicht beendet. Es kann Berufung eingelegt werden und am Ende beim britischen Supreme Court landen und im Extremfall beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die USA werfen dem gebürtigen Australier vor, geheime Dokumente von den amerikanischen Kriegseinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und im Netz veröffentlicht zu haben. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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