OLG München stützt Facebook...


 ...in dessen Verlangen, dass Nutzer sich mit ihrem Klarnamen anmelden müssen. Als Folge darauf kam es zu Sperrungen von Konten, wenn User dieser Pflicht nicht folgten. Gegen die Sperrung hatten zwei User aus Bayern geklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) München begründete seinen Entscheid auch damit, dass die Verwendung des echten Namens Nutzer von rechtswidrigem Verhalten im Internet ábhalte. Und: "Bei der Verwendung eines Pseudonyms liegt die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger...". Das Urteil ist noch nichts rechtkräftig. Datenschützer sind weiter der Meinung, dass die Klarnamenpflicht gegen das Recht auf Privatsphäre verstoße. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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