Italien...

Venedi9g, Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
...öffnet Grenze ab dem 03. Juni 2020, der Petersdom schon am Montag, dem 18. Mai 2020. Auch Friseure, Kosmetikstudios, Einzelhandel, Bars und Restaurants sowie Museen und Bibliotheken. Badestrände dürfen genutzt werden, wenn auch mit Auflagen: Zwischen den Sonnenschirmen muss ein Abstand von drei Metern eingehalten werden und pro Schirmplatz sind zehn Quadratmeter vorgesehen. Grund für die Lockerungen ist wohl der Rückgang der Infesktionszahlen beim Corona-Virus. - Text: Dr. Ernst Hoplitschek, Foto © HHR

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