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Foto © Dr. Ernst Hoplitschek |
...Deutschland wird neue Staatsschulden in Höhe von etwa 156 Mrd. Euro aufnehmen; damit wird die Regelgrenze für die Aufnahme von Schulden, die in Artikel 115 des Grundgesetzes fixiert ist, die sog. "Schuldenbremse", aufgekündigt. Der Bundestag will in seiner heutigen Sitzung (25.03.2020) darüber abstimmen. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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