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Foto © Dr. Ernst Hoplitschek |
Der im Jahre 2006 in die Psychiatrie eingewiesene Gustl Mollath verklagt den Freistaat Bayern auf 1,8 Mio Euro Schadenersetz. Erst nach einem Wiederaufnahmeverfahren durfte er 2013 die Psychiatrie wieder verlassen. Vom Vorwurf der Körperverletzung, die seine Frau damals erhoben hatte, wurde er zwar freigesprochen, doch wegen "Gemeingefährlichkeit", so ein Gutachter, weggesperrt. Für diese 2.747 Tage Freiheitsentzug verlangt er diese Summe; die 170.000 Euro, die der Freistaat angeboten hatte, waren Mollath zu wenig. Der Zivilprozess beginnt nächsten Mittwoch (20.03.2019) vor dem Landgericht I in München. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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