BGH: Fot0ografierverbot in Museen

Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Wer zukünftig schöne Gemälde in Museen mit seiner Kamera festhalten will, läuft Gefahr, in juristische Nöte zu kommen. Jetzt hat nämlich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe - s. Foto - entschieden, dass das  Fotografierverbot in Museen auch dann gilt, wenn der Urheberrechtsschutz (70 Jahre!) abgelaufen ist. Vielmehr sei es zulässig, wie in diesem Falle das Reiss-Engelhorn-Museum (REM) in Mannheim,  in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Verbot ohne vorherige Genehmigung feszulegen. Im konkreten Fall hat ein Museumsbesucher aus dessen Bestand fotografiert und die Fotos im Netz, bei Wikipedia, hochgeladen. Ärgerlich fanden die Chefs des REM, dass diese Fotoaufnahmen später auf Werbeartikeln in Umlauf gebracht worden sind. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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