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Foto © Dr. Ernst Hoplitschek |
Das Kölner Verwaltungsgericht (VG) hat gestern entschieden, dass wegen zu hoher Stickstoffdioxid-Werte ab dem Frühjahr Fahrverbote in den Städten Köln und Bonn rechtens sind. In Köln (s. Foto) betrifft das die gesamte "grüne Umweltzone", in Bonn zwei besonders stark belastete Straßen. Das Verbot gilt für die Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren oder älteren Motoren sowie für Benziner der Klassen 1 und 2. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Das Land NRW will in die Berufung gehen. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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