Hambacher Forst: Letztes Baumhaus geräumt

Foto © Dr. ,Ernst Hoplitschek
Jetzt ist RWE am Ziel: Nach dem das letzte Baumhaus geräumt worden ist, gilt das zu rodende Gelände im Hambacher Forst ab sofort als "Betriebsgelände" und ist Teil des Tagebaus. Ein Betreten wäre damit als "Hausfriedensbruch" strafbewehrt. Mittlerweile liegt eine Klage des BUND beim Oberverwaltungsgericht Münster vor, die Rodungen wegen Verstoßes gegen "europäisches Naturschutzrecht" zu  stoppen. - Text/Foto © Dr. ,Ernst Hoplitschek

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