Altparteien wollen neue Sperrklausel zur Europawahl

Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Auf der Seite von "abgeordnetenwatch.de" heißt es hierzu: "Eigentlich sollte an diesem Dienstag im EU-Rat über eine verpflichtende Sperrklausel zwischen 2 und 5 Prozent ab der übernächsten  Europawahl abgestimmt werden, doch dann kam alles ganz anders. Wegen des massiven Widerstandes von Belgien, vor allem der flämischen Regierungspartei N-VA, vertagte das Gremium die Schlussabstimmung. 
Bisher kann jedes Land frei entscheiden, ob und welche Hürde es anwendet, solange die 5 Prozent nicht überschritten werden. Manche Länder haben dementsprechend eine Sperrklausel, andere nicht. Die neue verpflichtende Klausel soll künftig für alle größeren EU-Länder gelten, die mehr als 35 Abgeordnete ins Parlament entsenden, darunter auch Deutschland mit derzeit 96 Sitzen. 
Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren gleich zweimal die hierzulande eingeführten Sperrklauseln zur Europawahl gekippt, zuletzt 2014. „Der mit der Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verbundene schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien ist unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen nicht zu rechtfertigen“, schrieben die Richter damals in ihrem Urteil." - Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

Kommentare

Beliebte Posts