"Rote Karte" für Wanka - Grundgesetz verletzt

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Die geschäftsführende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) habe mit einer Presseerklärung gegen die AfD gegen das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder und damit gegen das Grundgesetz verstoßen. Mit ihrer Pressemitteilung "Rote Karte für die AfD" habe die Politikerin das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, so die Richter in den roten Roben in einem Urteil vom heutigen Tag (27.02.2018) und gaben damit einer Klage der AfD statt.

Kommentar: Die Gewaltenteilung ist ein hohes Gut; gut, dass ein Verfassungsgericht, immer dann, wenn vonnöten, der Exekutive Grenzen aufzeigt. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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