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Zwei soziale Gruppen beziehen besonders häufig Wohngeld
Wohngeld wird einkommensschwachen Haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen Wohnraum leisten können. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, den Wohnkosten und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre waren Ende 2025 in 51 % der Wohngeldhaushalte (682 000) die Haupteinkommensperson (davon waren 85 % oder 581 000 alleinstehend). 39 % der Wohngeldhaushalte (519 000) waren Haushalte mit Kindern unter 25 Jahren.
82 % der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger (1,1 Millionen) am Jahresende 2025 waren Hauptmieterinnen und Hauptmieter. Weitere 10 % lebten in Heimen (132 000) und 7 % lebten in Wohneigentum und bezogen Lasten- statt Mietzuschuss (91 000).
Wohngeldhöhen und Empfängerkreise unterscheiden sich in den Bundesländern
Im Bundesländervergleich stieg die Zahl der Wohngeldhaushalte in Schleswig-Holstein zum Jahresende 2025 mit +12,9 % gegenüber dem Vorjahr prozentual am stärksten. Am schwächsten war der Anstieg in Berlin mit +1,7 %. Der Anteil der Wohngeldhaushalte an allen Haushalten war Ende 2025 in Mecklenburg-Vorpommern mit 5,8 % am höchsten. Damit war der Anteil dort mehr als dreimal so hoch wie in Bayern, wo mit 1,9 % aller Haushalte anteilig die wenigsten Haushalte Wohngeld bezogen.
Der durchschnittliche Wohngeldanspruch pro Haushalt bewegte sich zwischen 217 Euro in Mecklenburg-Vorpommern bis 339 Euro in Hessen. Die Höhe des Wohngelds ist stark abhängig von der durchschnittlichen Miethöhe (427 Euro in Sachsen-Anhalt bis 656 Euro in Baden-Württemberg für reine Wohngeldhaushalte).
In Ostdeutschland waren in 63 % der Wohngeldhaushalte Ruheständlerinnen und Ruheständler die Haupteinkommensperson und 27 % der Wohngeldhaushalte waren Haushalte mit Kindern unter 25 Jahren. Zum Vergleich: In Westdeutschland waren in 47 % der Wohngeldhaushalte Ruheständlerinnen und Ruheständler die Haupteinkommensperson. 43 % der Wohngeldhaushalte waren Haushalte mit Kindern. Dieser höhere Anteil ist auf Haushalte mit zwei oder mehr Kindern zurückzuführen.
Der Anteil beim Bezug des Lastenzuschusses für Wohneigentümerinnen und -eigentümer lag in Berlin und Hamburg jeweils bei unter 2 % aller Haushalte, im Saarland bei 14 % und in den übrigen Bundesländern zwischen 5 % und 11 %. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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