Wasserentnahmen einschränken...

...oder unterlassen. Eine Mitteilung der Stadt Erftstadt: Aufgrund ausbleibenden Niederschlags und teils extrem hoher Temperaturen haben sich in den Fließgewässern auch in Erftstadt sehr niedrige Wasserstände eingestellt. „Das für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserangebot (Wassermenge, Wassertiefe, Wasserqualität) ist daher nicht mehr flächendeckend gewährleistet und es besteht die Gefahr, dass die Gewässerbiozönose nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern des Geltungsbereichs mittels mechanischer oder elektrischer Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbarer Behältnisse sowie das Schöpfen mit Handgefäßen verstärkt diese Gefahr erheblich“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Deshalb sind Wasserentnahmen – ausgenommen ist das Tränken von Vieh – untersagt, mit Ausnahme der Erft einschließlich der aus der Erft abzweigenden und wiedereinleitenden Gewässer. Entnahmen auch auf Grundlage bestehender Erlaubnisse seien aber so gering wie möglich zu halten. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

Kommentare

Beliebte Posts