Wasserentnahmen einschränken...
...oder unterlassen. Eine Mitteilung der Stadt Erftstadt: Aufgrund ausbleibenden Niederschlags und teils extrem hoher Temperaturen
haben sich in den Fließgewässern auch in Erftstadt sehr niedrige
Wasserstände eingestellt. „Das für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen
lebensnotwendige Wasserangebot (Wassermenge, Wassertiefe,
Wasserqualität) ist daher nicht mehr flächendeckend gewährleistet und es
besteht die Gefahr, dass die Gewässerbiozönose nachhaltig gestört wird.
Die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern des Geltungsbereichs
mittels mechanischer oder elektrischer Pump- und/oder Saugvorrichtungen
oder fahrbarer Behältnisse sowie das Schöpfen mit Handgefäßen verstärkt
diese Gefahr erheblich“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Deshalb
sind Wasserentnahmen – ausgenommen ist das Tränken von Vieh – untersagt,
mit Ausnahme der Erft einschließlich der aus der Erft abzweigenden und
wiedereinleitenden Gewässer. Entnahmen auch auf Grundlage bestehender
Erlaubnisse seien aber so gering wie möglich zu halten. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek



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