Schleusung verhindert!
Am Dienstag, dem 16.06.2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizei in Aachen gemeinsam mit Beamten der Autobahnpolizei einen PKW, der zuvor aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist war. In dem Fahrzeug befanden sich der 36-jährige Fahrzeugführer aus der Schweiz, seine 44-jährige serbische Verlobte sowie ein 46-jähriger albanischer Staatsangehöriger.
Alle Insassen konnten sich gegenüber den
Beamten rechtmäßig ausweisen. Im Rahmen einer tiefergehenden Kontrolle
der Reisedokumente und der Einreisestempel der beiden Mitfahrer, wurde
ersichtlich, dass sich beide Personen über dem Bezugszeitraum im
Schengenraum aufhielten und sich somit der unerlaubten Einreise strafbar
gemacht haben. Folglich wurde gegen den Fahrzeugführer ein
Strafverfahren wegen des Einschleusens von Ausländern eingeleitet.
Im Rahmen einer Durchsuchung der Personen und des Fahrzeuges wurden
zudem geringe Mengen Kokain aufgefunden und beschlagnahmt. Hierzu wurde
gegen den Fahrzeugführer und den Mitfahrer ein Strafverfahren wegen der
unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln eingeleitet. Zudem bestand
gegen den Fahrzeugführer der Verdacht einer weiteren verfolgungswürdigen
Handlung wegen des Fahren eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln. Hierzu wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Im
weiteren Verlauf wurde den beiden Mitfahrern die Einreise verweigert und
sie wurden an die niederländische Polizei übergeben. Der Fahrzeugführer
wurde nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen.
Im weiteren Verlauf der Nacht kontrollierten die Beamten einen
45-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner
Personalien wurde ersichtlich, dass gegen den Mann ein Haftbefehl von 90
Tagen wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag.
Zur Abwendung der Haft hätte der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 2700,-
Euro sowie zusätzliche Verfahrenskosten von über 400,- Euro begleichen
müssen. Da er den geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er
dem Polizeigewahrsamsdienst in Aachen zugeführt. - TextFoto © Dr. Ernst Hoplitschek


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