Mehr Scheidungen!
Die Zahl der Eheschließungen ist langfristig ebenfalls rückläufig. 2025 wurden 348 800 Ehen geschlossen, das waren 0,1 % oder 403 weniger als 2024 und 8,9 % weniger als 2003. Die Zahl der Eheschließungen erreichte damit den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1950.
339 900 Ehen wurden zwischen Mann und Frau geschlossen (2024: 340 400), 8 900 Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts (2024: 8 800).
113 400 Scheidungskinder im Jahr 2025
Bei etwas mehr als der Hälfte der Scheidungen im Jahr 2025 waren minderjährige Kinder betroffen (51,7 % beziehungsweise rund 67 200 Scheidungen). Der bisher niedrigste Anteil wurde im Jahr 1999 erreicht (48,2 % beziehungsweise rund 91 800 Scheidungen), die niedrigste Zahl im Jahr 2023 (50,8 % beziehungsweise rund 65 600 Scheidungen).
Bei den im Jahr 2025 geschiedenen Ehen mit minderjährigen Kindern hatten 47,6 % ein Kind, 40,5 % zwei und 11,9 % drei und mehr Kinder. Damit setzt sich ein langjähriger Trend fort: Der Anteil der Ehescheidungen mit einem Kind nimmt ab, der Anteil mit zwei oder mehr Kindern nimmt dagegen zu. Insgesamt waren im Jahr 2025 etwa 113 400 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Scheidung meist nach einjähriger Trennungszeit und mit Zustimmung beider Partner
Die meisten der geschiedenen Ehen (81,0 %) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 18,0 % aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 % der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend.
Im Durchschnitt waren die im Jahr 2025 geschiedenen Ehepaare 14 Jahre und 7 Monate verheiratet. Bei etwa 20 800 oder 16,0 % der Paare erfolge die Scheidung im Jahr der Silberhochzeit oder später. In den 1990er Jahren lag dieser Anteil noch zwischen 10 und 11 %. Danach ist er bis Mitte der 2010er Jahre gestiegen und liegt seitdem zwischen 16 und 18 %.
Bei 90,1 % der Ehescheidungen wurde 2025 der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 5,8 % wurde der Antrag von beiden zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,1 % stimmte der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.
Mehr Scheidungen gleichgeschlechtlicher Ehen
Im Jahr 2025 ließen sich rund 1 700 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren 10,0 % oder 154 gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2024. Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare umfassten 1,3 % aller Ehescheidungen des Jahres 2025. Die „Ehe für alle“ war in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt worden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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