NRW: Zwei Verfahren!

Bei der Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die dauerhaft krankgeschrieben ist, hat die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf zwei Disziplinarverfahren eröffnet: Das eine richtet sich gegen den Sachbearbeiter, der die Krankschreibung bearbeitet hat. Das wurde vom Schulministerium in NRW bestätigt. Bereits vorher war das Disziplinarverfahren gegen die Lehrerin in Gang gesetzt worden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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