Neue Pflichtangaben für Honig
In Deutschland treten am 14. Juni 2026 neue verpflichtende
Kennzeichnungsvorgaben für Honig in Kraft, die auf einer EU-Richtlinie
beruhen und mehr Transparenz schaffen sollen. Hier sind die wesentlichen
Änderungen. Die Angabe „Mischung aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“
war bisher ausreichend. Bei Honigmischungen ist es künftig erforderlich,
die Ursprungsländer in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils absteigend
aufzuführen – mit Prozentangabe. Die Einzelherkunft bleibt
unkompliziert: Ist der Honig nur aus einem einzigen Land, reicht die
Angabe „Honig aus Deutschland“ – ohne Prozentangabe. Reformziel: Größere
Transparenz für Verbraucher. Unterstützung lokaler Produkte, Schutz vor
„Honigpanscherei“ wie etwa mit Zuckersirup. – Text/Foto © Dr. Ernst
Hoplitschek




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