Neue Pflichtangaben für Honig

 In Deutschland treten am 14. Juni 2026 neue verpflichtende Kennzeichnungsvorgaben für Honig in Kraft, die auf einer EU-Richtlinie beruhen und mehr Transparenz schaffen sollen. Hier sind die wesentlichen Änderungen. Die Angabe „Mischung aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ war bisher ausreichend. Bei Honigmischungen ist es künftig erforderlich, die Ursprungsländer in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils absteigend aufzuführen – mit Prozentangabe. Die Einzelherkunft bleibt unkompliziert: Ist der Honig nur aus einem einzigen Land, reicht die Angabe „Honig aus Deutschland“ – ohne Prozentangabe. Reformziel: Größere Transparenz für Verbraucher. Unterstützung lokaler Produkte, Schutz vor „Honigpanscherei“ wie etwa mit Zuckersirup. – Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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