Visa für Afghanen

Nach entsprechenden Zusagen muss die Bundesregierung einer Afghanin und ihrer Familie nach einem Gerichtsurteil Visa für die Einreise nach Deutschland erteilen. Wie eine Sprecherin des Gerichts bekanntgab, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren im Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen so. (Az.: VG 8 L 290/25). Zur Begründung erklärten die Richter, die Bundesregierung sei „rechtlich zur Aufnahme gebunden durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide“. Deutschland könne sich nicht von dieser freiwillig eingegangenen Bindung lösen. – Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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