Mitteilung der Stadt Erftstadt!

Die Antragsfrist für Nothilfen, um Schäden der beiden Unwetterereignisse zu beseitigen, wurde verlängert. Noch bis zum 31. Juli 2026 können Betroffene Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. Besonders die Ortsteile Herrig (s. Foto), Lechenich, Konradsheim und Liblar waren am 31. Mai 2025 von einem heftigen Starkregen betroffen. Die Niederschlagsmengen von rund 65 bis 80 Liter pro Quadratmeter führten zu erheblichen Überflutungen. Zahlreiche Häuser, Garagen und vor allem Keller wurden beschädigt.

Die Stadt Erftstadt hat mit Stand 28. Mai 2025 noch 270.701,86 Euro auf dem Spendenkonto für die Betroffenen. Um die Auszahlung der Spendengelder weiterhin zu ermöglichen, wurde die „Richtlinie der Stadt Erftstadt über die Verteilung von Nothilfen an Privathaushalte mit Schäden durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021“ angepasst und die Frist entsprechend verlängert.

Für Schäden durch das Starkregenereignis am 31. Mai 2025 an Hausrat, Wohngebäuden und Wohnräumen gelten die Regelungen der Richtlinie entsprechend. Die Spendenkommission wird die genaue Ausgestaltung der Auszahlung auf Grundlage der Spendenrichtlinie sicherstellen. Der Antragsabschluss ist nun auf den 31. Juli 2026 festgelegt.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können den Antrag auf finanzielle Unterstützung auf der Homepage der Stadt Erftstadt herunterladen oder direkt im Rathaus an der Information abholen. Bei Fragen steht die Stadtverwaltung telefonisch unter 02235/409-904 zur Veefügung. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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