Bestohlener und Zeuge unerlaubt in Deutschland
Der Geschädigte, der den Diebstahl inzwischen bemerkt hatte, stellte den Tatverdächtigen mit der Unterstützung von Zeugen. Die nun entstandene Auseinandersetzung wurde durch die Bundespolizei (Quelle) beendet. Der Bestohlene erhielt sein Eigentum zurück und gegen den Tatverdächtigen wurde ein Strafverfahren wegen Diebstahls eingeleitet.
Allerdings stellte sich bei der Sachverhaltsaufklärung heraus, dass sich sowohl der Bestohlene als auch ein Zeuge, ein 25-jähriger Marokkaner, ohne gültigen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten. Gegen beide wurden Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Während das Diebstahlsopfer später mit einer Meldeauflage entlassen werden konnte, wurde der Zeuge zur weiteren Veranlassung an die Kriminalwache des Polizeipräsidiums Bielefeld übergeben. Er wurde von den spanischen und den französischen Behörden gesucht. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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