Bundespolizei entdeckt Schleusung
Zwei
der 18- bis 49-jährigen afghanischen Staatsangehörigen waren im Besitz
afghanischer Reisepässe. Einer legte eine afghanische Identitätskarte
vor. Einreise- oder aufenthaltslegitimierende Dokumente konnten die
Männer nicht vorweisen.
Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen in
der Bearbeitungsstraße in Klein Bademeusel ergab sich der Verdacht, dass
die Gruppe durch einen unbekannten Schleuser vor der deutsch-polnischen
Grenze abgesetzt wurde.
Die Bundespolizei leitete Ermittlungen gegen die Männer wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein. Gegen den unbekannt gebliebenen mutmaßlichen Schleuser leitete die Bundespolizei Ermittlungen wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein.
Nach Abschluss
aller polizeilichen Maßnahmen und der Äußerung von Schutzersuchen
leiteten die Einsatzkräfte die afghanischen Staatsangehörigen zur
Ausländerbehörde des Landes Brandenburg weiter. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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