Böllerverbot in NRW

In mehreren Großstädten in Nordrhein-Westfalen gibt es Verbotszonen. In Köln darf rund um den Dom nicht geböllert werden, zwischen 22:00 Uhr und 02:00 Uhr nachts wird die Sperrzone auf weite Teile der Innenstadt ausgeweitet. In Düsseldorf gilt ein Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in der kompletten Altstadt. Auch Bielefeld und Dortmund (mehr dazu hier) haben Sperrzonen eingerichtet. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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