"Bürgergeld" ist Geschichte!
Ab sofort wird es als „Grundsicherung“ mit verschiedenen Änderungen bezeichnet: Wer zwei Termine beim Arbeitsamt ohne triftigen Grund versäumt, erhält künftig 30 Prozent weniger Geld. Bei einem dritten versäumten Termin werden die Zahlungen vorübergehend eingestellt, und die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen. Die Behörden müssen den Betroffenen jedoch gemäß den Plänen die Möglichkeit zu einer persönlichen Anhörung bieten – beispielsweise durch einen Anruf oder einen Besuch. Es gilt, psychisch Erkrankte vor dem Verlust von Leistungen zu bewahren.
Zudem erfolgt eine Verschärfung der Vorschriften bezüglich Schonvermögen und Wohnkosten. Ehe jemand Grundsicherung erhalten kann, muss eigenes Vermögen bis zu gewissen Schonbeträgen verbraucht werden. Auch bei den Kosten für das Wohnen wird künftig früher und strenger als bisher kontrolliert, ob sie als angemessen gelten können und damit vollständig vom Staat übernommen werden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Zudem erfolgt eine Verschärfung der Vorschriften bezüglich Schonvermögen und Wohnkosten. Ehe jemand Grundsicherung erhalten kann, muss eigenes Vermögen bis zu gewissen Schonbeträgen verbraucht werden. Auch bei den Kosten für das Wohnen wird künftig früher und strenger als bisher kontrolliert, ob sie als angemessen gelten können und damit vollständig vom Staat übernommen werden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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