Bundespolizei: Info zu Zurückweisungen ...
II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 30. November 2025 (einschließlich) getroffen:
- 15.478 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 12.156 / davon CZE:
3.322)
- 9.740 (davon AUT: 8.865 / davon CZE: 875) Personen wurden
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
- 549 (davon AUT: 489 / davon CZE: 60) Personen besaßen eine
Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der
Einreise gehindert,
- 835 (davon AUT: 779 / davon CZE: 56) Schleuser wurden vorläufig
festgenommen,
- als Beifang konnten 3.142 (davon AUT: 2.520 / davon CZE: 622)
offene Haftbefehle vollstreckt sowie
- 220 (davon AUT: 174 / davon CZE: 46) Personen aus dem links-,
rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen
Spektrum festgestellt werden.
III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 30. November 2025 (einschließlich)
davon AUT: 5.441
davon CZE: 1.664
Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 4.811
davon AUT: 4.333
davon CZE: 478
Davon § 18 (2) AsylG: 328
davon AUT: 315
davon CZE: 13
Vulnerable Gruppen: 34
davon AUT: 33
davon CZE: 1
Wiedereinreisesperren: 240
davon AUT: 206
davon CZE: 34
Schleuser: 423
davon AUT: 400
davon CZE: 23
Haftbefehle: 1.622
davon AUT: 1.294
davon CZE: 328
PMK-Treffer: 128
davon AUT: 101
davon CZE: 27
Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek



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