Viele bekommen Weihnachtsgeld!
In einigen Wirtschaftsabschnitten, zum Beispiel im Abschnitt „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ und im „Baugewerbe“, erhalten mehr als 95 % der Tarifbeschäftigten ein tarifliches Weihnachtsgeld. Dagegen haben in den Wirtschaftsabschnitten „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“, „Information und Kommunikation“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ weniger als 70 % einen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Höchstes Weihnachtsgeld in der Branche „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“
Auf der kleinteiligeren Ebene der Branchen, in die jeweils mehrere Tarifverträge einfließen können, fällt die Höhe des tariflich vereinbarten Weihnachtsgeldes sehr unterschiedlich aus. Ein überdurchschnittliches tarifliches Weihnachtsgeld wird 2024 beispielsweise im Bereich „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ mit 5 955 Euro sowie im Bereich „Kokerei und Mineralölverarbeitung“ mit 5 898 Euro gezahlt. In beiden Branchen erhalten alle Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld.
Nahe am Durchschnitt liegt das Weihnachtsgeld unter anderem in den Bereichen „Herstellung von sonstigen Waren“ (2 925 Euro) sowie „Herstellung von Bekleidung“ (2 985 Euro). Auch in diesen Branchen erhalten alle Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld.
Das niedrigste Weihnachtsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im
Bereich „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“. Hier werden
durchschnittlich 394 Euro gezahlt; 99 % der Tarifbeschäftigten haben
darauf Anspruch. Auch im Bereich „Tabakverarbeitung“ gibt es mit
564 Euro ein unterdurchschnittliches Weihnachtsgeld. Hier haben
lediglich 50 % der Tarifbeschäftigten einen Weihnachtsgeldanspruch. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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