Laub: Stadt Erftstadt erinnert an Pflichten!
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Reinigungspflicht für Gehwege den Anwohner:innen obliegt. Laub stellt gerade bei Nässe eine Rutschgefahr dar und kann somit schnell zur Gefahr für Passant:innen werden. Zudem kann Laub Abflüsse verstopfen und bei starken Regenfällen enorme Schäden verursachen. Deshalb darf Laub auch keinesfalls in die Straßenrinne gekehrt werden, sondern ist immer korrekt zu entsorgen. Die Stadt Erftstadt bittet daher darum, herabgefallenes Laub auf Gehwegen regelmäßig zu entfernen und so für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen. Dies schützt nicht nur vor Unfällen, sondern leistet auch einen wertvollen Beitrag zur Sauberkeit im Stadtbild. - Quelle: Stadt Erftstadt - die auch gendert! - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Kommentare
Kommentar veröffentlichen