"Meta" kinickt ein!
Am 6. Februar 2019 untersagte das Bundeskartellamt Meta (vormals
Facebook) per Beschluss, Daten ohne Einwilligung der Nutzern aus
verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Hiergegen legte Meta Beschwerde
beim OLG Düsseldorf ein. Dieses
ordnete auf Antrag Metas am 26. August 2019 die aufschiebende Wirkung
der Beschwerde an. Diese Anordnung hob der Bundesgerichtshof auf Antrag
des Bundeskartellamtes mit Beschluss vom 23. Juni 2020 auf und lehnte
Metas Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ab.
Am 24. März 2021 legte das OLG Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) diverse Fragen vor und setzte das Verfahren bis zur Entscheidung des EUGH aus. Der EUGH sollte u. a. klären, ob das Bundeskartellamt im Rahmen von kartellrechtlichen Abwägungsentscheidungen auch DSGVO Normen
auslegen darf. Der Europäische Gerichtshof hat dies in seiner
Entscheidung am 4. Juli 2023 (Rechtssache C-252/21) bejaht. Der
Rechtsstreit vor dem OLG Düsseldorf wurde angesichts der Gespräche zwischen den Parteien zuletzt
nicht aktiv betrieben und ist jetzt mit der Rücknahme der Beschwerde
durch Meta beendet. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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