"Bürgergeld": Jetzt kommen Sanktionen!

Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig mit einer deutlicheren Kürzung rechnen. Das Bürgergeld (BG) soll dann sofort um 30 Prozent gekürzt werden können – und zwar für drei Monate. Welche Jobs als zumutbar eingestuft werden, soll sich ebenfalls ändern. Künftig sollen laut dem Bundearbeitsministerium insbesondere "auch Stellen, die einen längeren Arbeitsweg erfordern", zumutbar sein.

Wer ohne wichtigen Grund nicht zu einem vereinbarten Termin mit dem Jobcenter erscheint, soll künftig mit einer Leistungskürzung um 30 Prozent rechnen müssen, die für einen Monat gilt. Bisher sind es zehn Prozent. Beziehern von Bürgergeld, die Schwarzarbeit geleistet haben, soll die Leistung ebenfalls gemindert werden. Die Jobcenter sollen verpflichtet werden, Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden. 

Wieviel BG gibt es und für wen?

Alleinstehende erhalten 2024 monatlich 563 € Bürgergeld. In Bedarfsgemeinschaften erhalten volljährige anspruchsberechtigte Personen 506 € Bürgergeld. Volljährigen, die in einer Einrichtung leben, steht Bürgergeld in Höhe von 451 € zu. Ein Aleinstehender bekäme bei Verweigerungen knapp 169 Euro weniger. Was geschieht aber nach drei Monaten? - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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