Bundespolizei: Erfolge bei "Fahndungstag"

Der Fahndungstag der Bundespolizeidirektion Hannover vom 18. September 2024 hat die Vollstreckung von zwei Haftbefehlen als Ergebnis. Des Weiteren mussten durch die Kräfte der Bundespolizei insgesamt 37 Strafanzeigen gefertigt werden.

Ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Bremen konnte im Hauptbahnhof Bremen umgesetzt werden. Ein 27-jähriger Deutscher muss sich nun im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einem besonders schweren Fall des Diebstahls verantworten.

Im Bahnhof Hildesheim wurde ein 23-jähriger Algerier durch die Bundespolizei festgestellt. Aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung durch das Amtsgericht Braunschweig war er nach einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verpflichtet. Die drohende ersatzweise Haftstrafe von 25 Tagen konnte er durch eine Zahlung verhindern.

Der Fahndungstag der Bundespolizeidirektion Hannover wurde am gestrigen Tag an den Bahnhöfen und Flughäfen in Niedersachsen, Hamburg und Bremen durchgeführt.

Insgesamt wurden in den drei Bundesländern im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei 449 Kontrollen vorgenommen. Die Maßnahmen zogen 37 Strafanzeigen nach sich, die nun Gegenstand weiterer Ermittlungen sein werden.

Der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, Michael Schuol, zeigte sich im Ergebnis des Fahndungstages zufrieden: "Durch unsere regelmäßigen Fahndungsaktionen kann der polizeiliche Druck aufrechterhalten und potentielle Täter abgeschreckt werden."

Die Bundespolizeibehörde in Hannover wird daher auch zukünftig weitere Fahndungstage durchführen, um Gefahren für die Reisenden im Bahn- und Flugverkehr zu minimieren. Des Weiteren sollen durch die Fahndungen erkannte straffällige Personen der Strafverfolgung zugeführt werden. Quelle: Bundespolizei - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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