Grenzkontrollen verlängern...

Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen sind laut EU-Recht eigentlich nur ein letztes Mittel, das zeitlich begrenzt angewendet werden soll. Die Mitgliedsstaaten müssen die Kontrollen gegenüber der EU-Kommission ankündigen und begründen. Zulässig sind sie nur, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt.

Bei ihrem Termin an der deutsch-polnischen Grenze macht Nancy Faeser jetzt aber deutlich, dass sie die Kontrollen mittelfristig weiter verlängern will – über die bisher geltenden Fristen hinaus. Aktuell sind die Kontrollen an der bayerisch-österreichischen Grenze bis Mitte November angeordnet, an der Grenze zu Tschechien bis Mitte Dezember. Faeser will die Kontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz nun so lange verlängern, "bis die Reform des europäischen Asylsystems greift."- Text: Dr. Ernst Hoplitschek, Foto: Bundespolizei

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