Karlsruhe: Fünf-Prozent-Klausel...

... ist ohne Ausnahmen verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat nun einen der Punkte der Wahlrechtsreform gekippt. "Die Fünf-Prozent-Klausel ist in ihrer geltenden Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar", heißt es im Urteil. Nach der Sperrklausel kommen nur die Parteien in den Bundestag, die bundesweit mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen erlangen. Zwar gab es diese Sperrklausel schon lange vor der Wahlrechtsreform, die Ampel hatte aber eine entscheidende Ausnahme abgeschafft: die sogenannte Grundmandatsklausel. Danach zogen Parteien auch mit einem Wahlergebnis unter fünf Prozent in den Bundestag ein, wenn sie mindestens drei Direktmandate in Deutschland errungen hatten. 

Die Basis der Reform wird vom Bundesverfassungsgericht nicht moniert. Die Ampel hatte folgendes beschlossen: Nach wie vor wählen die Menschen mit der Erststimme einen Bewerber in ihrem Wahlkreis. Die Bewerber mit den meisten Stimmen kommen aber nicht mehr automatisch in den Bundestag.

Denn das führte in der Vergangenheit dazu, dass manche Parteien mehr Sitze im Bundestag hatten, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustanden. Diese sogenannten Überhangmandate führten dann wiederum zu Ausgleichsmandaten. So wurde der Bundestag immer größer.

Nach der Reform kommen nur noch so viele Direktkandidaten in den Bundestag, wie es der Partei nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zusteht. Manche Direktkandidaten bekommen also nach diesem sogenannten Zweitstimmendeckungsverfahren keinen Sitz im Parlament, auch wenn sie in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten.

Darin sehen die Richterinnen und Richter keinen Verstoß gegen die Verfassung. Vielmehr sei es vom Spielraum des Gesetzgebers gedeckt, dies so zu entscheiden. Wahlkreisabgeordnete seien auch nicht "Delegierte ihres Wahlkreises", sondern Vertreter des ganzen Volkes. Das neue "Zweitstimmendeckungsverfahren" führe zu einer Verteilung der Sitze im Bundestag nach dem Wahlergebnis für die Partei. Dies sei bei dem Modell der Ausgleichsmandate im Ergebnis nicht anders gewesen. - Quelle: ARD, Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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