Regeln fürs Flaggen hissen!

Mieter dürfen an ihren Fenstern oder an ihrer Balkonbrüstung, die zu ihrer Wohnung gehören, eine Flagge hissen – "zumindest solange diese keine strafbaren beziehungsweise beleidigenden Inhalte oder Abzeichen zeigt", sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund auf Anfrage von t-online. Dennoch kann der Vermieter über den Mietvertrag konkrete Vorgaben machen. "So kann er aus optischen Gründen vorgeben, dass keine Beflaggung auf dem Balkon erlaubt ist", erklärt Hartmann. Hausbesitzern ist es grundsätzlich gesetzlich erlaubt, einen Fahnenmast auf ihrem Grundstück, etwa im Garten, aufzustellen und daran Flaggen zu hissen – auch wenn es dem Besitzer des Nachbargrundstücks nicht gefällt. Wer einen Mast aufstellen möchte, sollte sich aber vorher bei den zuständigen Behörden über etwaige Vorschriften erkundigen. - Quelle: T-online. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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