Assange darf weiter hoffen!

Das juristische Gerangel um die Auslieferung des in Großbritannien inhaftierten WikiLeaks-Gründers Julian Assange in die USA geht doch noch in eine neue Runde: Der gebürtige Australier Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung wegen Spionagevorwürfen einlegen. Das entschied der Londoner High Court.

Eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen an die USA ist damit zunächst abgewendet - zumindest so lange, bis das Berufungsverfahren in Großbritannien abgeschlossen ist. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. Assanges Ehefrau Stella sprach von einem Wendepunkt und forderte die USA auf, das Verfahren umgehend einzustellen. - Text/Foto © Ernst Hoplitschek

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