Weniger Stütze-Empfänger!
Rund 390 000 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2025 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Zahl der Leistungsbezieher damit gegenüber dem Jahresende 2024 um 15 % oder 71 400 Personen. Mit 64 600 Personen oder 17 % der Empfänger von Asylbewerberregelleistungen war Syrien das am häufigsten vertretene Herkunftsland.
Asylbewerberleistungen können Ausländer beziehen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Dabei wird zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen unterschieden.
62 % der Regelleistungsbezieher zwischen 18 bis 49 Jahren alt
Zu den Regelleistungen zählen Grundleistungen zur Deckung des notwendigen (persönlichen) Bedarfs nach § 3 AsylbLG (z. B. Ernährung, Unterkunft und Kleidung) sowie Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG beziehungsweise dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Teil II des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Leistungen in besonderen Fällen sind dabei Personen vorbehalten, die sich seit mindestens 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, etwa durch Vernichtung des Passes oder Angabe einer falschen Identität.
61 % der Regelleistungsempfänger am Jahresende 2025 waren männlich und 39 % weiblich. 31 % waren minderjährig, 62 % zwischen 18 und 49 Jahren alt und 7 % waren 50 Jahre und älter. Fast die Hälfte (48 %) der Leistungsbeziehenden stammten aus Asien, 30 % aus Europa und 17 % aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien (17 %), gefolgt von der Türkei (15 %), Afghanistan (10 %) und dem Irak (7 %). 5 % aller Leistungsberechtigten stammten aus der Ukraine. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Asylbewerberleistungen können Ausländer beziehen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Dabei wird zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen unterschieden.
62 % der Regelleistungsbezieher zwischen 18 bis 49 Jahren alt
Zu den Regelleistungen zählen Grundleistungen zur Deckung des notwendigen (persönlichen) Bedarfs nach § 3 AsylbLG (z. B. Ernährung, Unterkunft und Kleidung) sowie Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG beziehungsweise dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Teil II des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Leistungen in besonderen Fällen sind dabei Personen vorbehalten, die sich seit mindestens 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, etwa durch Vernichtung des Passes oder Angabe einer falschen Identität.
61 % der Regelleistungsempfänger am Jahresende 2025 waren männlich und 39 % weiblich. 31 % waren minderjährig, 62 % zwischen 18 und 49 Jahren alt und 7 % waren 50 Jahre und älter. Fast die Hälfte (48 %) der Leistungsbeziehenden stammten aus Asien, 30 % aus Europa und 17 % aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien (17 %), gefolgt von der Türkei (15 %), Afghanistan (10 %) und dem Irak (7 %). 5 % aller Leistungsberechtigten stammten aus der Ukraine. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek



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