Schulanmeldung: Eine Mitteilung...
Vom 5. bis 16. Oktober 2026 und vom 2. bis 14. November 2026 können Eltern ihre Kinder in der jeweiligen Grundschule anmelden. Für das Anmeldegespräch muss vorab mit der Schule ein Termin vereinbart werden. Zur Anmeldung, die im Beisein des Kindes erfolgen muss, sind die Geburtsurkunde beziehungsweise das Familienstammbuch und der Impfausweis mitzubringen.
Über die endgültige Aufnahme des Kindes an der ausgewählten Grundschule entscheidet die Schulleitung im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Aufnahmekapazitäten. Einen Anspruch auf Aufnahme hat jedes Kind allerdings nur für die Grundschule in seiner Stadt oder Gemeinde, die dem Wohnort am nächsten liegt.
Das Schulverwaltungsamt weist darauf hin, dass ein Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten beziehungsweise Bewilligung eines Busfahrtickets nur besteht, wenn die nächstgelegene Grundschule fußläufig weiter als zwei Kilometer vom Wohnort entfernt liegt. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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