Gegen mehr Geld für...
Die Städte verweisen in ihrem Schreiben auf ihre außergewöhnlich schwierige, teilweise existenzbedrohende finanzielle Situation. Die Erträge aus den bisher erfolgten Erhöhungen der Grundsteuer würden bereits weitgehend beziehungsweise vollständig zur Finanzierung der eigenen gestiegenen Kostenbelastungen benötigt. Deshalb seien Steuererhöhungen – trotz eigener Sparanstrengungen – angesichts der geplanten Umlagebelastungen nicht ausgeschlossen.
Die Städte appellieren deshalb an den Rhein-Erft-Kreis, ein „überprüfbares Konsolidierungsprogramm“ vorzulegen. Ziel der gemeinsamen Konsolidierungsanstrengungen von Kreis und Kommunen sei es, die notwendigen Leistungen des Kreises dauerhaft zu sichern und zugleich die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte zu erhalten.
Dazu gehöre auch, dass im Doppelhaushalt 2027/2028 der Ausgleichsrücklage der höchstmögliche Betrag entnommen werde. Darüber hinaus sollten im weiteren Haushaltsverfahren unter anderem die Personal- und Sachaufwendungen sowie freiwillige Leistungen geprüft, Investitionen stärker priorisiert und die dramatische Haushaltssituation der Kommunen trotz bereits erfolgter Ausgabenreduzierungen sowie Einnahmeerhöhungen – vor allem durch die erheblichen Grundsteuererhöhungen – angemessen berücksichtigt werden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek



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