Thema "Parkplätze"!

Die Stadt Erftstadt teilt mit: Die bislang auf dem Lechenicher Marktplatz ausgewiesenen Parkplätze für Ärztinnen und Ärzte (s. Foto) mussten durch die Stadt Erftstadt kurzfristig entfernt werden. Hintergrund ist die fehlende rechtliche Grundlage. Aus diesem Grund müssen auch alle derzeit ausgewiesenen Arzt-Parkplätze im Stadtgebiet entfernt werden. 

Laut Straßenverkehrsordnung ist es nicht möglich, spezielle Arztparkplätze im Bereich einer entsprechenden Praxis einzurichten. Personenbezogene Parkplätze können ausschließlich für Menschen mit Behinderung ausgewiesen werden – bekannt durch die Kennzeichnung mit einem Rollstuhl-Symbol. 
Für die bisherigen entsprechend gekennzeichneten Parkplätze auf dem Marktplatz gab es somit keine rechtliche Grundlage, auf dessen Basis das Ordnungsamt Halterinnen oder Halter von falsch parkenden Fahrzeugen hätten verwarnen können. Ähnlich verhält es sich mit speziell ausgewiesenen Parkplätzen für Frauen oder Eltern mit Kind. 

Derzeit prüft die Stadt Erftstadt, ob betroffenen Ärztinnen und Ärzten eine Sondergenehmigung ausgestellt werden kann. Hierzu bedarf es einer Mindestanzahl an Hausbesuchen pro Quartal und einer damit verbundenen unverhältnismäßigen Zeit zur Suche eines Parkplatzes nach Rückkehr zur Praxis. Eine Ausnahmegenehmigung, ähnlich wie sie auch Pflegedienste erhalten können, dient Ärztinnen und Ärzten als Parkerleichterung bei Hausbesuchen. Voraussetzung ist, dass ihnen in der Nähe ihrer Praxis eine gesicherte Parkmöglichkeit fehlt. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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