NRW: "Regelleistungen" für Asylbewerber gesunken!
46 % weniger Leistungsberechtigte in den Landesaufnahmeeinrichtungen
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG werden in der Regel nach ihrer Ankunft in NRW zunächst in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht und erhalten dort Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Diese Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs werden unter anderem als Sachleistungen erbracht. Ende 2025 lebten 11.975 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, das waren 46 % weniger als ein Jahr zuvor.
Wer nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, wird nach einem Verteilschlüssel den nordrhein-westfälischen Kommunen zugewiesen. Die Zahl der kommunal zugewiesenen Leistungsbeziehenden lag Ende 2025 bei 58.565 Personen und damit um 12 % niedriger als ein Jahr zuvor. Von ihnen erhielten 63 %, also 36.740 Personen, ebenfalls Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Die übrigen 21.825 hatten Anspruch auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG und erhielten Leistungen, die der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entsprechen. Dieser Anspruch besteht in der Regel nach 36 Monaten Aufenthalt.
Syrien, Türkei und Irak sind die häufigsten Herkunftsländer
Die fünf häufigsten Herkunftsländer der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG waren Ende 2025: Syrien, Türkei, Irak, Afghanistan und der Iran. Mit 53 % kam etwas mehr als die Hälfte aller Personen mit Leistungsbezug Ende 2025 aus diesen Ländern.
Gut ein Drittel der Leistungsbeziehenden war minderjährig
Mit 34 % war gut ein Drittel der Empfängerinnen und Empfänger
von Regelleistungen nach dem AsylbLG minderjährig. Im jungen
Erwachsenenalter von 18 bis 24 Jahren befanden sich 14 %. Rund die
Hälfte (50 %) war 25 bis 64 Jahre alt und 2 % hatten das 65ste
Lebensjahr überschritten. Mit 59 % waren Ende 2025 knapp drei Fünftel
der Personen mit Leistungsbezug männlich. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek



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