NRW: "Regelleistungen" für Asylbewerber gesunken!

Ende 2025 haben 70.540 Menschen in Nordrhein-Westfalen Asylbewerberleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs, sogenannte Regelleistungen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war das der niedrigste Stand seit 2013 (damals 57.366 Personen). Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Leistungsbeziehenden um 18.015 Personen bzw. rund ein Fünftel gesunken.

46 % weniger Leistungsberechtigte in den Landesaufnahmeeinrichtungen

Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG werden in der Regel nach ihrer Ankunft in NRW zunächst in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht und erhalten dort Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Diese Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs werden unter anderem als Sachleistungen erbracht. Ende 2025 lebten 11.975 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, das waren 46 % weniger als ein Jahr zuvor.

Wer nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, wird nach einem Verteilschlüssel den nordrhein-westfälischen Kommunen zugewiesen. Die Zahl der kommunal zugewiesenen Leistungsbeziehenden lag Ende 2025 bei 58.565 Personen und damit um 12 % niedriger als ein Jahr zuvor. Von ihnen erhielten 63 %, also 36.740 Personen, ebenfalls Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Die übrigen 21.825 hatten Anspruch auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG und erhielten Leistungen, die der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entsprechen. Dieser Anspruch besteht in der Regel nach 36 Monaten Aufenthalt.

Syrien, Türkei und Irak sind die häufigsten Herkunftsländer

Die fünf häufigsten Herkunftsländer der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG waren Ende 2025: Syrien, Türkei, Irak, Afghanistan und der Iran. Mit 53 % kam etwas mehr als die Hälfte aller Personen mit Leistungsbezug Ende 2025 aus diesen Ländern.

Gut ein Drittel der Leistungsbeziehenden war minderjährig

Mit 34 % war gut ein Drittel der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG minderjährig. Im jungen Erwachsenenalter von 18 bis 24 Jahren befanden sich 14 %. Rund die Hälfte (50 %) war 25 bis 64 Jahre alt und 2 % hatten das 65ste Lebensjahr überschritten. Mit 59 % waren Ende 2025 knapp drei Fünftel der Personen mit Leistungsbezug männlich. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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